Grenzschutz schützt die teurere inländische Produktion vor ausländischer Konkurrenz
Welches Hauptziel verfolgt der Grenzschutz für landwirtschaftliche Produkte am Beispiel Frühkartoffeln und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf Schweizer Produzenten und Konsumenten?
Aufgrund des höheren Preisniveaus in der Schweiz sowie durch strengere Auflagen für die inländischen Produzenten sind die Produktionskosten für Lebensmittel hierzulande höher als im Ausland. Der Grenzschutz dient dazu, die teurere inländische Produktion vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Für die Konsumenten heisst das, dass die bezahlten Preise in der Schweiz höher sind als für ähnliche Produkte im Ausland. Aufgrund der strengeren Auflagen bieten die inländischen Kartoffeln aber auch einen Mehrwert.
Wie ist der Grenzschutz bei den Frühkartoffeln, in der Schweiz organisiert? Welche Instrumente wie Zölle, Importkontingente oder andere Massnahmen werden eingesetzt?
Der Grenzschutz bei Kartoffeln besteht aus zwei Instrumenten: Zölle und Kontingente. Will ein Unternehmen Kartoffeln in die Schweiz importieren, fallen Zölle an, welche das Produkt verteuern und den Import so uninteressant machen. Im Rahmen von bestimmten Kontingenten ist der Import aber zu einem tiefen Zollansatz möglich. Bei Speisekartoffeln gibt es einerseits ein Basiskontingent von 6500 Tonnen pro Jahr. Andererseits werden vom Bund sogenannte Zusatzkontingente gesprochen, wenn das inländische Angebot nicht zur Versorgung des Marktes ausreicht. Dadurch ist sichergestellt, dass die fehlende Menge zu tiefen Zollansätzen importiert werden können.
Wie hoch ist das Importkontigent bei den Frühkartoffeln?
Frühkartoffeln werden nicht separat behandelt, sondern fallen unter die Kategorie «Speisekartoffeln». Die Höhe der Importkontingente richtet sich immer nach dem inländischen Angebot und der Nachfrage. Da die Ernte im Herbst 2024 eher unterdurchschnittlich ausfiel, reichen die inländischen Kartoffeln nicht bis zur neuen Ernte im Juni. Deshalb wurden bei den Speisekartoffeln bisher Importkontingente in der Höhe von 13'500 t freigegeben.
Zu welchem Zeitpunkt tritt der Grenzschutz bei Frühkartoffeln in Kraft, wann wird er wieder aufgehoben?
Die Branche beurteilt laufend, bis wann die inländischen Lagerbestände an Kartoffeln ausreichen. Zeichnet sich ab, dass inländischen Kartoffeln nicht ausreichen, beantragt die Branche beim Bund ein Importkontingent. Je nach Höhe der Vorjahresernte erfolgt dies früher oder später. In der Regel werden ab März grössere Mengen an ausländischen Kartoffeln importiert.
Sobald die inländischen Frühkartoffeln bereit sind zur Ernte und den Markt versorgen können, wird auf den Import verzichtet. Dies ist in der Regel anfangs Juni der Fall.
Welchen Unterschied betragen die Zollkosten innerhalb und ausserhalb des Kontingents?
Innerhalb des Kontingents (Kontingentszollansatz) beträgt der Zoll 0.06 CHF/kg. Ausserhalb des Kontingents (Ausserkontingentszollansatz) beläuft sich der Zoll auf 0.64 CHF/kg.
Gab es in den letzten Jahren Anpassungen oder Herausforderungen im Bereich des Grenzschutzes für Frühkartoffeln, beispielsweise aufgrund von Handelsabkommen oder klimatischen Veränderungen und damit verbundene schlechte Erträge wie im letzten Jahr?
Die klimatischen Veränderungen machen sich auch im Kartoffelbau bemerkbar. Der Kartoffelanbau ist sehr witterungsabhängig. Durch die vermehrten Wetterextreme schwanken die Erträge immer stärker. Dementsprechend gibt es auch grössere Schwankungen bei den Importmengen. Der Grenzschutz ist bei den Kartoffeln aber flexibel, so dass dadurch keine grundlegenden Anpassungen am System nötig sind.
Wie sieht die Zukunft des Grenzschutzes für Schweizer Frühkartoffeln aus? Gibt es geplante Reformen oder Entwicklungen, die den Markt beeinflussen könnten?
Aktuell sind keine grundlegenden Reformen geplant.