Familie Richter
Diese Woche: Frauen in der Landwirtschaft

«Bedeutung der Frauen in der Landwirtschaft wandelt sich»

Kathrin Bieri, Leiterin des SBLV, erläutert den Wandel und die aktuellen Herausforderungen von Frauen in der Landwirtschaft.

«Die Beteiligung und Bedeutung der Frauen in der Landwirtschaft wandelt sich»

Kathrin Bieri, Geschäftsführerin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV), erläutert im Interview, wie sich die Beteiligung und Wahrnehmung von Frauen auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben verändert hat. Sie spricht über aktuelle Herausforderungen, strukturelle Entwicklungen und die Auswirkungen der neuen Agrarpolitik auf die soziale Absicherung. Zudem gibt sie einen Ausblick auf die zukünftige Mitgestaltung der Landwirtschaft durch Frauen.

Über den SBLV:

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV mit rund 50'000 Mitgliedern aus der ganzen Schweiz stärkt beruflich, wirtschaftlich und sozial Frauen vom Land. Er fördert Bildung, Vernetzung und Mitbestimmung – auf Höfen und darüber hinaus – und setzt sich für eine aktive Mitgestaltung des ländlichen Raums ein.

Was hat sich in den letzten Jahren in der Wahrnehmung der Frauen auf dem  Bauernhof am stärksten verändert? Wie haben sich die Strukturen entwickelt?

Früher wurden Frauen auf dem Bauernhof häufig als „mithelfende Ehefrauen“ betrachtet – heute sind sie zunehmend als eigenständige Betriebsleiterinnen, Mitbewirtschafterinnen oder Angestellte tätig. Von den insgesamt 148'800 Arbeitskräften in der Landwirtschaft sind 54'732 Frauen. Sie stellen somit 37 % aller Beschäftigten in der Landwirtschaft.

7,3 % der Frauen sind alleinige Betriebsleiterinnen, weitere 29 % sind als Mitbewirtschafterinnen oder Co-Betriebsleiterinnen tätig. Eine Umfrage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) und Agridea aus dem Jahr 2022 zeigt, dass sich 26 % der Frauen in der jüngsten Altersgruppe (bis 35 Jahre) als Betriebsleiterinnen bezeichnen. Zudem beteiligen sich viele Frauen aktiv an der Betriebsführung und an den Arbeiten, ohne den Status einer Betriebsleiterin zu haben. Insgesamt leisten Frauen einen massgeblichen Beitrag zur Arbeit und zum Erfolg der 47'719 Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz.

 Wie haben sich die Kompetenzen der Frau auf den Betrieben entwickelt?


Frauen bringen heute fundierte Ausbildungen in Landwirtschaft, Betriebswirtschaft, Ernährung, Hauswirtschaft, Bildung und sozialer Arbeit mit. Seit 2002 haben über 2'800 Frauen und Männer den Fachausweis Bildung Bäuerin/bäuerlicher Haushaltleiter erlangt. Dieser berechtigt zu Direktzahlungen und Investitionskrediten. Diese Anerkennung war eine wichtige Errungenschaft des SBLV Anfang der 2’000er-Jahre. Einige Frauen absolvieren im Anschluss an den Fachausweis die höhere Fachprüfung, dipl. Bäuerin HFP. Die fundierte und praxisorientierte Bildung Bäuerin gibt den Frauen das Rüstzeug für die partnerschaftliche Betriebsführung. 

Zudem machen Frauen 23 % der Lernenden im Bereich Landwirtschaft aus. In bestimmten Ausbildungsrichtungen ist ihr Anteil sogar noch höher und erreicht bis zu 40 %. Auch in der höheren Berufsbildung im landwirtschaftlichen Bereich sowie im Agronomiestudium sind Frauen stark vertreten.

Wie sieht es lohntechnisch für Frauen auf den Betrieben aus?


Die Entlöhnung von Frauen in der Landwirtschaft ist nach wie vor ein kritischer Punkt. Eine Umfrage des BLW und Agridea vom Jahr 2022 zeigt, dass 55 % der Frauen entlöhnt sind, entweder als Selbständige oder Angestellte. Die restlichen 45% sind nicht entlöhnt, haben in der Umfrage die Frage nicht beantwortet oder vermerkt, es nicht zu wissen. Ohne Entlöhnung haben die Frauen weder Zugang zur Mutterschaftsversicherung noch zur zweiten Säule. 

Welche Bereiche werden von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben abgedeckt? Wo stehen die Frauen heute in der Schweizer Landwirtschaft – strukturell und gesellschaftlich?


Frauen übernehmen Aufgaben und Verantwortung in allen Bereichen: Produktion, Produkteverarbeitung, Direktvermarktung, Buchhaltung und Finanzen, Agrotourismus, Hauswirtschaft, Verpflegung und Betreuung. Gesellschaftlich werden sie stärker anerkannt, doch strukturell besteht weiterhin Nachholbedarf – etwa bei Eigentumsverhältnissen, sozialer Absicherung und Mitsprache in der Agrarpolitik.

Was sind aus Ihrer Sicht die grössten Herausforderungen für Frauen auf dem Hof, die Betriebsleiterinnen oder eine Hilfskraft sind?


Die Vereinbarkeit von Familie, Betrieb und auswärtiger Tätigkeit, unklare Aufgabenverteilung, mangelnde soziale Absicherung, ungenügende Entlöhnung sowie fehlende Wertschätzung gehören zu den grössten Herausforderungen. Die Umfrage von 2022 hat gezeigt, dass die Mutterschaft weiterhin ein Hemmnis ist für die Übernahme von Betrieben und für das Wirken als Betriebsleiterin. Es gibt auch die Schwierigkeit, Vertretungen zu finden – zum Beispiel für den Mutterschaftsurlaub, wie auch bei anderen Bauernfamilien etwa für Ferientage. Die Anerkennung als vollwertige Fachkraft wird ebenfalls weiterhin als Herausforderung genannt – etwa seitens von Geschäftspartnern (eine Begegnung auf Augenhöhe, Beispiel: ein Vertreter sucht nach dem „Chef“) und manchmal auch innerhalb der Familie (zum Beispiel bei Übernahme des Betriebs). Es gibt zwar eine positive Entwicklung, aber es bleibt noch einiges zu tun (siehe dazu die SBLV-Vision zur AP2030).

Wie waren Frauen auf den Betrieben früher abgesichert? Wie sieht es heute aus? Wie hat sich der Wandel abgespielt?


Früher waren viele Frauen finanziell vollständig vom Ehemann abhängig, ohne eigenes Geld, Lohn, Vorsorge oder Versicherung. Heute gibt es verschiedene Möglichkeiten zur sozialen Absicherung – etwa über Angestelltenverhältnis/Lohnzahlungen und als selbständig/Einkommensteilung, als alleinige Betriebsleiterin, Mitbewirtschafterin, selbständiges Führen eines Betriebszweiges. Der Wandel wurde durch politischen Druck, Aufklärungsarbeit und Engagement der Organisationen wie der unsrigen vorangetrieben und mitgetragen.

Ob selbständig oder angestellt: Familienmitglieder, und damit auch Frauen (Töchter oder Ehefrauen), sollen ihre finanzielle und versicherungstechnische Situation sorgfältig analysieren. Denn aufgrund des Sonderstatus in der Landwirtschaft, ist ihre Absicherung – insbesondere was die 2. Säule und die Unfallversicherung betrifft – nicht obligatorisch.

Die Sensibilisierungsarbeit unseres Verbandes ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung.

Was wird mit der neuen Direktzahlungsverordnung verändert?


Die neue Direktzahlungsverordnung im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 beinhaltet erstmals eine soziale Komponente. Ein Meilenstein für die soziale Absicherung von Ehepartner:innen und eingetragenen Partner:innen ist erreicht. Ab 2027 ist der Versicherungsschutz Kriterium für Direktzahlungen. 

Das Parlament hat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen ab 2027 Voraussetzung ist, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit und Unfall abdecken.

Löst die neue Direktzahlungsverordnung alle Probleme der Absicherung zufriedenstellend? Falls nein, was wäre noch weiter nötig?


Die neue Direktzahlungsverordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, eine Minimal-Lösung. Sie gibt einen positiven Impuls und zeigt, dass die soziale Absicherung ein wichtiges Thema ist, das angegangen werden muss. Sie betrifft die Erwerbsunfähigkeit sowie die Risiken Invalidität und Tod; es ist ein Risiko-Schutz auch für die Betriebe. Sie bedeutet weder ein Alterssparen noch eine Entlöhnung. Ohne Entlöhnung haben die Frauen keinen Zugang zur Mutterschaftsversicherung oder zur 2. Säule. Notwendig sind weiterhin: klare Verhältnisse in Bezug auf Entlöhnung schaffen, Festhalten der Geldflüsse, gezielte, ganzheitliche Beratungen für Paare z.B. bei Investitionen, Hofübernahmen bzw. Nachfolgen etc. Ebenso braucht es eine Erhöhung der Vorsorgequote – sowohl für Frauen als auch für Betriebsleitende. Die Altersvorsorge ist besonders wichtig für Frauen, da sie im Ruhestand oft benachteiligt sind – aber auch für Paare zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Bei einem Schicksalsschlag der Frau konnten gute Lösungen gefunden werden. Was passiert, wenn dem Ehemann oder Betriebsleiter etwas zustösst?


Wenn es sich um ein kurzfristiges Ereignis handelt, ist es manchmal möglich, den Ausfall mit den auf dem Betrieb vorhandenen Arbeitskräften zu überbrücken. Das hängt von der Art der Aufgaben ab. Wenn die Aufgaben spezielles Fachwissen erfordern oder die Abwesenheit länger dauert, muss eine Vertretung gefunden werden – was nicht immer einfach ist. Eine Taggeldversicherung ist daher für beide Partner wichtig, um die Kosten für eine Vertretung zu finanzieren – ebenso wie die notwendigen Versicherungsdeckungen, um für den Lebensunterhalt der betroffenen Personen und die zusätzlichen Kosten im Falle einer Invalidität aufzukommen. 
Wenn die Frau rechtlich und finanziell nicht ausreichend abgesichert ist, droht ein existenzielles Vakuum. Daher ist es zentral, dass Paare gemeinsam Vorsorge treffen – etwa durch Testament, Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, klare Eigentumsregelungen und Einbindung in Versicherungsmodelle.

Sind die Frauen für diesen Fall heutzutage gut vorbereitet?


Da die Frauen gut ausgebildet sind, sich an strategischen Überlegungen und Entscheidungen beteiligen und aktiv in der Arbeit involviert sind, sind sie in der Lage, im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses adäquat zu agieren. 

Das Bewusstsein für die Themen Absicherung, Vorsorge, Entlöhnung ist allgemein gestiegen, in der Praxis variieren die Lösungen und Umsetzungen weiterhin stark. Wir stellen fest, dass die Klärung der Situation keine Frage des Alters ist. Es besteht weiterhin Aufklärungs- und Handlungsbedarf. Es ist uns ein Anliegen, dass die Bauernfamilien in der Beratung dementsprechend und ganzheitlich sensibilisiert und beraten werden – und dass gemeinsam passende Lösungen erarbeitet und getroffen werden. 
 

Wie stellen Sie sich die Rolle der Frau in der Landwirtschaft in 10 oder 20 Jahren vor?


Frauen werden gleichberechtigte Mitbewirtschafterinnen auf den Landwirtschaftsbetrieben, in den Organisationen, der Agrarpolitik und ländlicher Entwicklung insgesamt sein. Sie werden als Betriebsleiterinnen selbstverständlicher sein, sich stärker in agrarpolitische Prozesse einbringen und die Landwirtschaft und innovative Geschäftsfelder prägen.

Möchten Sie zum Schluss noch etwas ergänzen?


Die Beteiligung und Bedeutung der Frauen in der Landwirtschaft wandelt sich – langsam, jedoch nachhaltig. Damit die Entwicklung und die Verbesserung der Situation der Frauen weitergehen, braucht es politische Rahmenbedingungen, gesellschaftliches Umdenken und eine aktive Stimme der Frauen selbst. Die Bäuerinnen, Landfrauen und alle Frauen in der Landwirtschaft leisten dazu einen unverzichtbaren Beitrag – gestern, heute und morgen.

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